Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve vom 11. März 1969 (GV. NRW. S. 160) wurde am 24. März 1969 verkündet und gliederte mit Wirkung vom 1. Juli 1969 die Gemeinden im damaligen Landkreis (später Kreis) Kleve neu.

Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Kleve die Städte Goch und Kleve, die amtsfreien Gemeinden Materborn und Pfalzdorf sowie sieben Ämter mit 42 amtsangehörigen Gemeinden, darunter der amtsangehörigen Stadt Kalkar. Mit dem Gesetz wurden daraus sechs neue, amtsfreie Gemeinden gebildet, von denen drei die Bezeichnung Stadt führten.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1975 wurden die Gemeinden des Kreises Kleve durch das Niederrhein-Gesetz vom 9. Juli 1974 (GV. NRW. S. 344) mit den Gemeinden des Kreises Geldern und drei weiteren Gemeinden zu einem neuen, größeren Kreis Kleve zusammengeschlossen.

Kurzbeschreibung

Weblinks

  • Das Gesetz im Wortlaut

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